Familytrouble – Queer families in Deutschland

4. Februar 2008

EMRK bestätigt Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen

Gespeichert unter: Adoption, LSVD, Presserklärung, Recht — Katrin @ 11:44

Danilo hat mich auf folgende Mitteilung der Pressestelle des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hingewiesen. Der LSVD informiert über das aktuelle Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), danach wurde „Frankreich zur Zahlung eines Schmerzensgelds verurteilt, weil die zuständigen Behörden den Adoptionsantrag einer lesbischen Lehrerin abgelehnt hatten.“ Das Urteil besagt gemäß LSVD weiterhin: „dass alle Gesetze und Regelungen, die die Genehmigung einer Adoption aufgrund der homosexuellen Orientierung der Adoptionswilligen ablehnen, gegen den Art. 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen.“

Bloggen Sie auf WordPress.com.