Danilo hat mich auf folgende Mitteilung der Pressestelle des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hingewiesen. Der LSVD informiert über das aktuelle Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), danach wurde „Frankreich zur Zahlung eines Schmerzensgelds verurteilt, weil die zuständigen Behörden den Adoptionsantrag einer lesbischen Lehrerin abgelehnt hatten.“ Das Urteil besagt gemäß LSVD weiterhin: „dass alle Gesetze und Regelungen, die die Genehmigung einer Adoption aufgrund der homosexuellen Orientierung der Adoptionswilligen ablehnen, gegen den Art. 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen.“
4. Februar 2008
Plakataktion für Regenbogenfamilien: „Familie ist, wo Kinder sind!“
Am 01.02.2008 startete die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Heidi Knake-Werner in Zusammenarbeit mit dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg e.V. eine neue Plakataktion, die bereits am 07.05.2007 angekündigt wurde.
Das Motto der Aktion lautet: „Familie ist, wo Kinder sind!“. Und hat das Ziel „für Probleme und Benachteiligungen so genannter „Regenbogenfamilien“ zu sensibilisieren“ (LSVD Berlin-Brandenburg)
Außerdem wurde die neu erschienene Broschüre „Familie ist, wo Kinder sind – Ratgeber für Regenbogenfamilien in Berlin“ vorgestellt. Der Ratgeber ist beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. in der Kleiststraße 36, 10787 Berlin-Schöneberg erhältlich. Telefon: 030 22502218 oder per E-Mail unter familie-berlin@lsvd.de erhältlich